Kostenloser Rechner

Nährwertberechnung aus dem Rezept

Die sieben Pflichtwerte der Nährwerttabelle, berechnet aus Ihrer Rezeptur mit den Daten des Bundeslebensmittelschlüssels. Kein Labor, keine Anmeldung, gerundet wie auf dem Etikett.

Rezeptur eingeben

Zutat aus dem Bundeslebensmittelschlüssel wählen, Menge in Gramm eintragen. Die Tabelle rechnet mit, sobald eine Menge steht.

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Verliert das Produkt beim Backen oder Kochen Wasser, wiegt es am Ende weniger als die Zutaten zusammen. Die Nährwerte gelten dann pro 100 g des fertigen Produkts (Art. 32 Abs. 2 LMIV).

Die Nährwerttabelle erscheint hier, sobald die erste Zutat eine Menge hat.

Was der Rechner macht

Für jede Zutat holt er die Nährwerte je 100 g aus dem Bundeslebensmittelschlüssel (BLS 4.0, Max Rubner-Institut), gewichtet sie mit der eingetragenen Menge, summiert und teilt durch die Bezugsmasse. Das ist die Summe der Zutaten oder, wenn Sie es angeben, das Gewicht des fertigen Produkts. Das Ergebnis sind Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz je 100 g, in der Reihenfolge und Rundung, die Art. 30 ff. LMIV verlangen.

Salz wird nicht gewogen, sondern gerechnet: Salzäquivalent = Natrium × 2,5 (Anhang I Nr. 11 LMIV). Der Rechner nimmt also auch das Natrium aus Zutaten mit, die niemand als salzig wahrnimmt.

Was er nicht macht

Er liest keine Rezepte im Freitext, sortiert kein Zutatenverzeichnis und hebt keine Allergene hervor. Das ist der Teil, für den es FoodLabelHub gibt: Rezeptur als Text eingeben, Zutaten werden erkannt und zugeordnet, und am Ende steht das druckfertige Etikett. Die Nährwerte darauf sind exakt die, die dieser Rechner liefert, denn es ist dieselbe Berechnung.

Zutaten, die im Bundeslebensmittelschlüssel fehlen, etwa Markenprodukte oder Zusatzstoffe, lassen sich hier nicht erfassen. In FoodLabelHub können Sie für solche Zutaten die Nährwerte vom Lieferanten eintragen oder aus der US-Datenbank USDA ergänzen.

Häufige Fragen

Darf ich die Nährwerte für mein Etikett berechnen statt messen lassen?
Ja. Art. 31 Abs. 4 LMIV erlaubt die Berechnung aus den bekannten oder tatsächlichen Durchschnittswerten der verwendeten Zutaten und aus allgemein anerkannten Daten. Der Bundeslebensmittelschlüssel des Max Rubner-Instituts ist eine solche Quelle.
Warum weichen meine Werte von einer Laboranalyse ab?
Eine Berechnung arbeitet mit Durchschnittswerten der Zutaten, ein Labor misst das konkrete Produkt. Für die Kontrolle gelten Toleranzen (EU-Leitfaden 2012), innerhalb derer beides zulässig ist. Stark verändernde Prozesse wie Frittieren oder lange Reifung sprechen für eine Messung.
Warum muss ich das Gewicht des fertigen Produkts angeben?
Die Nährwertdeklaration bezieht sich auf 100 g des Lebensmittels, wie es verkauft wird (Art. 32 Abs. 2 LMIV). Ein Brot verliert im Ofen Wasser; pro 100 g des fertigen Brotes stecken deshalb mehr Nährstoffe als pro 100 g Teig. Ohne Angabe rechnet der Rechner mit der Summe der Zutaten.
Wie wird gerundet?
Nach dem Rundungsleitfaden der EU-Kommission: Energie auf ganze kJ und kcal, Fett, Kohlenhydrate, Zucker und Eiweiß ab 10 g auf ganze Gramm, darunter auf 0,1 g, unter 0,5 g als 0. Salz ab 1 g auf 0,1 g, darunter auf 0,01 g.
Ist die Berechnung kostenlos?
Ja, ohne Anmeldung und ohne Begrenzung. Bezahlt wird bei FoodLabelHub nur das fertige Etikett mit Zutatenverzeichnis und Allergenkennzeichnung, und auch das erst nach 14 Tagen Test.

Vom Rezept zum fertigen Etikett

Nährwerttabelle, Zutatenverzeichnis in der richtigen Reihenfolge, Allergene hervorgehoben, als PDF für den Etikettendrucker oder auf A4. 14 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte.

Jetzt starten

FoodLabelHub ist ein technisches Assistenzsystem und ersetzt keine lebensmittelrechtliche Beratung. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Rechtskonformität der Kennzeichnung liegt nach Art. 8 LMIV beim Lebensmittelunternehmer.

Mehr zur Kennzeichnung: Was muss auf ein Lebensmitteletikett?

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